Zusammenfassung der Vorstandssitzung am 22. Januar 2008 in Karlsruhe
Anwesend:
RaVGH Dr. Heckel (Mannheim, Landesvorsitzender)
RinVG Jann (Freiburg)
RaVG Knorr (Freiburg)
RinVG Gulde (Sigmaringen)
RaVGH Epe (Stuttgart)
RinVG Burr (Stuttgart)
RinVG Speckmaier (Karlsruhe)
Beginn:
10.00 Uhr
Ende:
15.50 Uhr
Herr PräsVG Strauß begrüßte die Teilnehmer der Vorstandssitzung.
Herr Dr. Heckel begrüßte die Teilnehmer ebenfalls und dankte Frau Burr
für ihre Bereitschaft, den Ortssprengel Stuttgart kommissarisch zu
vertreten.
TOP 1:
Beurteilungsrichtlinie
Das Ergebnis der Diskussion wird durch die Stellungnahme des
Vereinsvorsitzenden an das Justizministerium vom 23.01.2008
wiedergegeben.
TOP 2:
Neuordnung der Besoldung
1.
Leistungszulagen
Es besteht Grund zu der Besorgnis, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit
von der im Konzeptionspapier des Justizministeriums „Leistungselemente
in der Besoldungsordnung R“ vorgesehenen Aufwertung von
Führungspositionen mangels entsprechender Stellen nicht profitieren
wird. Der Vorstand schloss sich der Kritik des stellvertretenden
Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes Hanspeter Teetzmann (DRiZ 2007,
333) an, dass die vorgesehenen Zulagen zu einer Höherbewertung von
Verwaltungstätigkeiten gegenüber richterlicher Tätigkeit führen würden,
obwohl Verwaltungstätigkeit nicht per se anspruchsvoller und bedeutender
ist als Spruchrichtertätigkeit. Die geplante Höherbewertung der
Referatsleiterstellen in den Regierungspräsidien mit A 16, an denen sich
die R 1-Besoldung ursprünglich orientierte, wurde insofern als kritisch
betrachtet, als die R 1-Besoldung demgegenüber zurückbleiben wird, zumal
die Besoldungspolitik der letzten Jahre ohnehin zu einem
Bruttolohnverlust der Richter geführt hat.
In einem Schreiben des Vereins an das Justizministerium soll die
Problematik aufgezeigt und gefordert werden, dass auch die
Verwaltungsrichter an den möglichen Gehaltssteigerungen durch
leistungsbezogene Elemente der Besoldung teilhaben.
2.
Familienbezogene Gehaltsbestandteile
Der Vorsitzende berichtete, dass Familien mit drei und mehr Kindern für
die Jahre ab 2004 eine Nachzahlung erhalten hätten, sofern sie den
Anspruch „zeitnah“ geltend gemacht hätten. Die Frage, ob tatsächlich
eine „zeitnahe Geltendmachung“ erforderlich ist, sei Gegenstand eines
beim BVerwG anhängigen Revisionsverfahrens. Die Verfahren für die Jahre
2000 bis 2003 ruhten deshalb teilweise bei den Verwaltungsgerichten.
TOP 3:
Abschaffung des Widerspruchsverfahrens
Das Justizministerium bezeichnet das Projekt in seinem Schreiben an den
Vorstandsvorsitzenden vom 02.11.2007 als „ergebnisoffenen Versuch“
(siehe zum Inhalt dieses Schreibens den
Mitgliederbrief vom Februar 2008).
Mitglieder der zu diesem Thema eingerichteten Projektgruppe sind für den
VGH Herr RaVGH Dr. Hartung und für das VG Sigmaringen Herr VRaVG Eiche.
Frau Gulde teilte mit, in der Projektgruppe werde derzeit diskutiert, ob
das Projekt tatsächlich durchgeführt und falls ja, ob das Projekt auf
solche Verfahren beschränkt werden sollte, in denen ein Landratsamt oder
das Regierungspräsidium Widerspruchsbehörde ist, Widerspruchsverfahren
bei anderen Körperschaften (z.B. SWR) aber auszuklammern.
TOP 4:
Neuordnung des Disziplinarrechts
Der Verein hat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des
Innenministeriums sowohl verfassungsrechtliche als auch praktische
Bedenken aus der Erfahrung der Disziplinargerichte angemeldet (siehe
hierzu auch den
Mitgliederbrief vom Februar 2008).
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