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Zusammenfassung der Vorstandssitzung am 22. Januar 2008 in Karlsruhe

 

 

 

Anwesend:

RaVGH Dr. Heckel (Mannheim, Landesvorsitzender)

RinVG Jann (Freiburg)

RaVG Knorr (Freiburg)

RinVG Gulde (Sigmaringen)

RaVGH Epe (Stuttgart)

RinVG Burr (Stuttgart)

RinVG Speckmaier (Karlsruhe)

 

 

Beginn: 10.00 Uhr

Ende: 15.50 Uhr

 

 

Herr PräsVG Strauß begrüßte die Teilnehmer der Vorstandssitzung.

Herr Dr. Heckel begrüßte die Teilnehmer ebenfalls und dankte Frau Burr für ihre Bereitschaft, den Ortssprengel Stuttgart kommissarisch zu vertreten.

 

TOP 1: Beurteilungsrichtlinie

Das Ergebnis der Diskussion wird durch die Stellungnahme des Vereinsvorsitzenden an das Justizministerium vom 23.01.2008 wiedergegeben.

 

TOP 2: Neuordnung der Besoldung

1.    Leistungszulagen

Es besteht Grund zu der Besorgnis, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit von der im Konzeptionspapier des Justizministeriums „Leistungselemente in der Besoldungsordnung R“ vorgesehenen Aufwertung von Führungspositionen mangels entsprechender Stellen nicht profitieren wird. Der Vorstand schloss sich der Kritik des stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes Hanspeter Teetzmann (DRiZ 2007, 333) an, dass die vorgesehenen Zulagen zu einer Höherbewertung von Verwaltungstätigkeiten gegenüber richterlicher Tätigkeit führen würden, obwohl Verwaltungstätigkeit nicht per se anspruchsvoller und bedeutender ist als Spruchrichtertätigkeit. Die geplante Höherbewertung der Referatsleiterstellen in den Regierungspräsidien mit A 16, an denen sich die R 1-Besoldung ursprünglich orientierte, wurde insofern als kritisch betrachtet, als die R 1-Besoldung demgegenüber zurückbleiben wird, zumal die Besoldungspolitik der letzten Jahre ohnehin zu einem Bruttolohnverlust der Richter geführt hat.

In einem Schreiben des Vereins an das Justizministerium soll die Problematik aufgezeigt und gefordert werden, dass auch die Verwaltungsrichter an den möglichen Gehaltssteigerungen durch leistungsbezogene Elemente der Besoldung teilhaben.

 

2.    Familienbezogene Gehaltsbestandteile

Der Vorsitzende berichtete, dass Familien mit drei und mehr Kindern für die Jahre ab 2004 eine Nachzahlung erhalten hätten, sofern sie den Anspruch „zeitnah“ geltend gemacht hätten. Die Frage, ob tatsächlich eine „zeitnahe Geltendmachung“ erforderlich ist, sei Gegenstand eines beim BVerwG anhängigen Revisionsverfahrens. Die Verfahren für die Jahre 2000 bis 2003 ruhten deshalb teilweise bei den Verwaltungsgerichten.

 

TOP 3: Abschaffung des Widerspruchsverfahrens

Das Justizministerium bezeichnet das Projekt in seinem Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden vom 02.11.2007 als „ergebnisoffenen Versuch“ (siehe zum Inhalt dieses Schreibens den Mitgliederbrief vom Februar 2008).

 

Mitglieder der zu diesem Thema eingerichteten Projektgruppe sind für den VGH Herr RaVGH Dr. Hartung und für das VG Sigmaringen Herr VRaVG Eiche. Frau Gulde teilte mit, in der Projektgruppe werde derzeit diskutiert, ob das Projekt tatsächlich durchgeführt und falls ja, ob das Projekt auf solche Verfahren beschränkt werden sollte, in denen ein Landratsamt oder das Regierungspräsidium Widerspruchsbehörde ist, Widerspruchsverfahren bei anderen Körperschaften (z.B. SWR) aber auszuklammern.

 

TOP 4: Neuordnung des Disziplinarrechts

Der Verein hat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Innenministeriums sowohl verfassungsrechtliche als auch praktische Bedenken aus der Erfahrung der Disziplinargerichte angemeldet (siehe hierzu auch den Mitgliederbrief vom Februar 2008).