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Mitgliederbrief Februar 2008

 

 

 

Mannheim im Februar 2008

 

An die

Mitglieder

 

 

 

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

 

es ist wieder einmal an der Zeit, Sie auf den neuesten Stand der Dinge in unserem Verein zu bringen, die der Vorstand am 22.01.2008 bei seinem Treffen in Karlsruhe besprochen hat. Das Protokoll ist wie gehabt (demnächst) im Internet (www.vrv-bw.de) nachzulesen. Im Einzelnen:

 

1. Wie bereits im Mitgliederbrief vom September 2007 berichtet, hat das Innenministerium zu Beginn der Sommerferien einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechts vorgelegt. Hierzu habe ich am 18.09.2007 gegenüber dem Innenministerium ausführlich Stellung genommen. Der VGH hat sich gegenüber dem Justizministerium ebenfalls sehr kritisch zu dem Gesetzentwurf geäußert. Presseberichten zufolge haben auch andere Verbände ablehnend Position bezogen. Das Gesetzgebungsverfahren zieht sich nun schon viel länger hin als von Herrn Innenminister angekündigt. Was dies bedeutet, ist schwer zu sagen. Immerhin war zu hören, dass das Innenministerium von der zentralen Zuständigkeit eines einzigen Verwaltungsgerichts abgerückt sein soll. Dies wäre ein wichtiger Erfolg für uns.

 

2. Zur Abschaffung des Widerspruchsverfahrens hat das Justizministerium am 02.11.2007 auf mein Schreiben vom 01.08.2007 geantwortet. Danach ist ein zweijähriger Modellversuch zur Abschaffung des Widerspruchsverfahrens mit folgenden Eckpunkten vorgesehen:

 

Zur Ermittlung der zeitlichen, finanziellen und personellen Auswirkungen einer Abschaffung des Widerspruchsverfahrens sollen statistische Daten in zwei Regierungsbezirken erhoben und ausgewertet werden. Im Regierungsbezirk Tübingen soll als Modellbezirk das Widerspruchsverfahren weitgehend abgeschafft werden. Im Regierungsbezirk Karlsruhe als Vergleichsbezirk soll das Widerspruchsverfahren in seiner bisherigen Form erhalten bleiben. Zur Vorbereitung des Modellversuchs wurde eine Projektgruppe gebildet, in der u. a. auch Verwaltungsrichter sitzen. Bis Mitte 2008 sollen die erforderlichen Rechtsgrundlagen für den Modellversuch geschaffen werden. Der Modellversuch soll als ergebnisoffenes Projekt durchgeführt werden, da nach den Erfahrungen anderer Bundesländer keineswegs feststehe, dass die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens das Verfahren durchweg vereinfacht und beschleunigt. Damit wurden unsere Überlegungen im Wesentlichen aufgegriffen.  Auch bleibt das Kammerprinzip, wie von uns gefordert, als Korrektiv unangetastet. Unsere Anregung, die kostenrechtlichen Schranken des Zugangs zum Gericht abzusenken, wurde hingegen nicht aufgegriffen.

 

3. Schließlich haben wir die Stellungnahme des Vereins zum Entwurf einer neugefassten Beurteilungsrichtlinie des Justizministeriums Stellung diskutiert. Die Stellungnahme ist ins Internet eingestellt.

 

4. Zu guter Letzt ist zu berichten, dass der Verein im November 2007 unter der bewährten Reiseleitung von RaVGH Karlheinz Schenk eine Fortbildungsreise nach Dresden, Bautzen und Görlitz veranstaltet hat, bei der wir mit den rechtlichen Problemen der sächsischen Kollegen vertraut gemacht wurden. Tagen konnten wir u.a. im sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen, wo uns der dortige Präsident Künzler empfing. Mehrere Kollegen hatten umfangreiche Referate zum Aufenthaltsrecht, Dienstrecht und Prozessrecht vorbereitet. Auf der Rückfahrt nutzten wir die Gelegenheit zu einem Erfahrungsaustausch mit den Thüringer Kollegen vom Verwaltungsgericht Meiningen.

 

Herrn Schenk gilt ein ganz besonderer Dank dafür, dass er wieder einmal eine Vereinsreise organisiert hat, die wie schon früher zum vollen Erfolg wurde. Er hat übrigens die Erwartungen erkannt, die er geweckt hat, und befindet sich bereits bei den ersten Vorüberlegungen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Christian Heckel