Mitgliederbrief Februar 2008
Mannheim im Februar 2008
An
die
Mitglieder
Liebe
Kolleginnen und Kollegen,
es
ist wieder einmal an der Zeit, Sie auf den neuesten Stand der Dinge in
unserem Verein zu bringen, die der Vorstand am 22.01.2008 bei seinem
Treffen in Karlsruhe besprochen hat. Das Protokoll ist wie gehabt
(demnächst) im Internet (www.vrv-bw.de)
nachzulesen. Im Einzelnen:
1.
Wie bereits im Mitgliederbrief vom September 2007 berichtet, hat das
Innenministerium zu Beginn der Sommerferien einen Gesetzentwurf zur
Neuordnung des Landesdisziplinarrechts vorgelegt. Hierzu habe ich am
18.09.2007 gegenüber dem Innenministerium ausführlich Stellung genommen.
Der VGH hat sich gegenüber dem Justizministerium ebenfalls sehr kritisch
zu dem Gesetzentwurf geäußert. Presseberichten zufolge haben auch andere
Verbände ablehnend Position bezogen. Das Gesetzgebungsverfahren zieht
sich nun schon viel länger hin als von Herrn Innenminister angekündigt.
Was dies bedeutet, ist schwer zu sagen. Immerhin war zu hören, dass das
Innenministerium von der zentralen Zuständigkeit eines einzigen
Verwaltungsgerichts abgerückt sein soll. Dies wäre ein wichtiger Erfolg
für uns.
2.
Zur
Abschaffung des Widerspruchsverfahrens hat das Justizministerium am
02.11.2007 auf mein Schreiben vom 01.08.2007 geantwortet. Danach ist ein
zweijähriger Modellversuch zur Abschaffung des Widerspruchsverfahrens
mit folgenden Eckpunkten vorgesehen:
Zur
Ermittlung der zeitlichen, finanziellen und personellen Auswirkungen
einer Abschaffung des Widerspruchsverfahrens sollen statistische Daten
in zwei Regierungsbezirken erhoben und ausgewertet werden. Im
Regierungsbezirk Tübingen soll als Modellbezirk das
Widerspruchsverfahren weitgehend abgeschafft werden. Im Regierungsbezirk
Karlsruhe als Vergleichsbezirk soll das Widerspruchsverfahren in seiner
bisherigen Form erhalten bleiben. Zur Vorbereitung des Modellversuchs
wurde eine Projektgruppe gebildet, in der u. a. auch Verwaltungsrichter
sitzen. Bis Mitte 2008 sollen die erforderlichen Rechtsgrundlagen für
den Modellversuch geschaffen werden. Der Modellversuch soll als
ergebnisoffenes Projekt durchgeführt werden, da nach den Erfahrungen
anderer Bundesländer keineswegs feststehe, dass die Abschaffung des
Widerspruchsverfahrens das Verfahren durchweg vereinfacht und
beschleunigt. Damit wurden unsere Überlegungen im Wesentlichen
aufgegriffen. Auch bleibt
das Kammerprinzip, wie von uns gefordert, als Korrektiv unangetastet.
Unsere Anregung, die kostenrechtlichen Schranken des Zugangs zum Gericht
abzusenken, wurde hingegen nicht aufgegriffen.
3.
Schließlich haben wir die Stellungnahme des Vereins zum Entwurf einer
neugefassten Beurteilungsrichtlinie des Justizministeriums Stellung
diskutiert. Die Stellungnahme ist ins Internet eingestellt.
4.
Zu
guter Letzt ist zu berichten, dass der Verein im November 2007 unter der
bewährten Reiseleitung von RaVGH Karlheinz Schenk eine Fortbildungsreise
nach Dresden, Bautzen und Görlitz veranstaltet hat, bei der wir mit den
rechtlichen Problemen der sächsischen Kollegen vertraut gemacht wurden.
Tagen konnten wir u.a. im sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen,
wo uns der dortige Präsident Künzler empfing. Mehrere Kollegen hatten
umfangreiche Referate zum Aufenthaltsrecht, Dienstrecht und Prozessrecht
vorbereitet. Auf der Rückfahrt nutzten wir die Gelegenheit zu einem
Erfahrungsaustausch mit den Thüringer Kollegen vom Verwaltungsgericht
Meiningen.
Herrn
Schenk gilt ein ganz besonderer Dank dafür, dass er wieder einmal eine
Vereinsreise organisiert hat, die wie schon früher zum vollen Erfolg
wurde. Er hat übrigens die Erwartungen erkannt, die er geweckt hat, und
befindet sich bereits bei den ersten Vorüberlegungen.
Mit
freundlichen Grüßen
Ihr
Christian Heckel |