Sigmaringen,
den
19. Oktober 2012
Herrn Ministerialdirektor
Wolfgang Leidig
Ministerium für Wirtschaft und Finanzen
Baden-Württemberg
Postfach 10 14 53
70013
Stuttgart
Innenministerium Baden-Württemberg
Postfach 10 24 43
70020 Stuttgart
nachrichtlich an
Frau
Ministerialdirektorin
Bettina Limperg
Justizministerium Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173
Stuttgart
elektronisch vorab an
…
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14 (Anhörungsentwurf)
Ihr
Schreiben vom 28. September 2012
Ihr
Az. 2-0422.6/31
Sehr
geehrter Herr Ministerialdirektor Leidig,
für die Übersendung des oben genannten Anhörungsentwurfs bedanke ich
mich im Namen des Vereins der Verwaltungsrichterinnen und
Verwaltungsrichter Baden-Württemberg.
Der Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter lehnt die
in dem Entwurf von der Richterschaft geforderten Beiträge zur
Haushaltskonsolidierung ab. In Ihrem Anschreiben weisen Sie zu Recht
darauf hin, dass die Beschäftigten, insbesondere auch in den höheren
Besoldungsgruppen und damit nicht zuletzt in der uns betreffenden
Besoldungsgruppe R, bereits erhebliche Beiträge erbracht haben, etwa
durch die verzögerte Erhöhung der Grundgehaltssätze. Die weiteren
Einschnitte sind aus unserer Sicht schlicht nicht mehr zumutbar.
1.
Wir wenden uns ganz besonders gegen die Einschnitte bei neu
eingestellten Richterinnen und Richter hinsichtlich der Besoldung und
der Beihilfe. Diese Einschnitte (sowie die entstehenden Zusatzkosten für
die private Krankenversicherung) senken die Attraktivität des
Richterdienstes im Land Baden-Württemberg noch weiter. Dabei ist die
Justiz angesichts ihrer Altersstruktur gerade in nächster Zeit auf die
Einstellung herausragend qualifizierter junger Juristinnen und Juristen
besonders angewiesen. Die in Betracht kommenden Personen werden
voraussichtlich in noch weiterem Ausmaß auf andere Bundesländer
ausweichen oder sich bei renommierten Anwaltskanzleien bewerben, zu
deren Zielgruppe sie regelmäßig auch gehören, von deren
Einstiegsgehältern sich die Leistungen an neue Proberichterinnen und
-richter aber noch weiter entfernen.
Diese
Einschnitte sind auch deshalb ungerechtfertigt, weil der Erwartungsdruck
auf die Assessorinnen und Assessoren angesichts der in kurzen
Zeitabständen anstehenden Beurteilungen besonders hoch ist und die
jungen Kolleginnen und Kollegen zumeist überdurchschnittlich viel
erledigen. Eine Eingewöhnungszeit wird ihnen nahezu nicht mehr
zugestanden. Die regelmäßige Arbeitszeit der Assessorinnen und
Assessoren dürfte häufig eher bei 50 oder mehr als bei den in § 4 der
Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung vorgesehenen 41 Stunden liegen.
Auf
die verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf das
Alimentationsprinzip, das Abstandsgebot und den Gleichheitssatz habe ich
bereits in meinen Stellungnahmen der vergangenen Jahre hingewiesen.
2.
Die
Einschnitte passen schließlich in keinster Weise zu dem sonstigen
Bestreben des Landes, den öffentlichen Dienst besonders
familienfreundlich zu gestalten.
Dieses Ziel scheint trotz der laufenden Beschwörung des „Kinderlandes
Baden-Württemberg“ auf nahezu jedem Briefumschlag der Landesregierung
aufgegeben worden zu sein. Nun werden den Beamten- und Richterfamilien
zur Haushaltssanierung gleich mehrfache Sonderlasten auferlegt. Zum
einen geschieht dies durch die weitere Absenkung der Besoldung in der
wichtigen Familiengründungsphase. Zum zweiten geschieht dies durch
mehrfache und gravierende Verschlechterungen im Beihilferecht. Hierunter
fallen die Absenkung der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige
Ehegatten und Lebenspartner auf die gute Hälfte, die Absenkung des
Bemessungssatzes für neu eingestellte Beamte und deren Ehegatten, was
die private Krankenversicherung für Familien gleich mehrfach verteuert,
und schließlich die Reduzierung der Beihilfe für Familien mit drei und
mehr Kindern. Gegen diese Art der Haushaltskonsolidierung auf Kosten der
Familien wenden wir uns energisch.
Mit
freundlichem Gruß
Dr.
Christian Heckel
Richter am VGH
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