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Sigmaringen, den 19. Oktober 2012

 

Herrn Ministerialdirektor     

Wolfgang Leidig

Ministerium für Wirtschaft und Finanzen

Baden-Württemberg

Postfach 10 14 53

70013 Stuttgart

 

Innenministerium Baden-Württemberg                                                           

Postfach 10 24 43

70020 Stuttgart

 

nachrichtlich an

Frau Ministerialdirektorin

Bettina Limperg

Justizministerium Baden-Württemberg

Schillerplatz 4

70173 Stuttgart

 

 

elektronisch vorab an

 

 

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14 (Anhörungsentwurf)

Ihr  Schreiben vom 28. September 2012

Ihr Az. 2-0422.6/31

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Ministerialdirektor Leidig,

 

für die Übersendung des oben genannten Anhörungsentwurfs bedanke ich mich im Namen des Vereins der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter Baden-Württemberg.

 

Der Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter lehnt die in dem Entwurf von der Richterschaft geforderten Beiträge zur Haushaltskonsolidierung ab. In Ihrem Anschreiben weisen Sie zu Recht darauf hin, dass die Beschäftigten, insbesondere auch in den höheren Besoldungsgruppen und damit nicht zuletzt in der uns betreffenden Besoldungsgruppe R, bereits erhebliche Beiträge erbracht haben, etwa durch die verzögerte Erhöhung der Grundgehaltssätze. Die weiteren Einschnitte sind aus unserer Sicht schlicht nicht mehr zumutbar.

 

 

1. Wir wenden uns ganz besonders gegen die Einschnitte bei neu eingestellten Richterinnen und Richter hinsichtlich der Besoldung und der Beihilfe. Diese Einschnitte (sowie die entstehenden Zusatzkosten für die private Krankenversicherung) senken die Attraktivität des Richterdienstes im Land Baden-Württemberg noch weiter. Dabei ist die Justiz angesichts ihrer Altersstruktur gerade in nächster Zeit auf die Einstellung herausragend qualifizierter junger Juristinnen und Juristen besonders angewiesen. Die in Betracht kommenden Personen werden voraussichtlich in noch weiterem Ausmaß auf andere Bundesländer ausweichen oder sich bei renommierten Anwaltskanzleien bewerben, zu deren Zielgruppe sie regelmäßig auch gehören, von deren Einstiegsgehältern sich die Leistungen an neue Proberichterinnen und -richter aber noch weiter entfernen.

 

Diese Einschnitte sind auch deshalb ungerechtfertigt, weil der Erwartungsdruck auf die Assessorinnen und Assessoren angesichts der in kurzen Zeitabständen anstehenden Beurteilungen besonders hoch ist und die jungen Kolleginnen und Kollegen zumeist überdurchschnittlich viel erledigen. Eine Eingewöhnungszeit wird ihnen nahezu nicht mehr zugestanden. Die regelmäßige Arbeitszeit der Assessorinnen und Assessoren dürfte häufig eher bei 50 oder mehr als bei den in § 4 der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung vorgesehenen 41 Stunden liegen.

 

Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf das Alimentationsprinzip, das Abstandsgebot und den Gleichheitssatz habe ich bereits in meinen Stellungnahmen der vergangenen Jahre hingewiesen.

 

 

2. Die Einschnitte passen schließlich in keinster Weise zu dem sonstigen Bestreben des Landes, den öffentlichen Dienst besonders familienfreundlich zu gestalten. Dieses Ziel scheint trotz der laufenden Beschwörung des „Kinderlandes Baden-Württemberg“ auf nahezu jedem Briefumschlag der Landesregierung aufgegeben worden zu sein. Nun werden den Beamten- und Richterfamilien zur Haushaltssanierung gleich mehrfache Sonderlasten auferlegt. Zum einen geschieht dies durch die weitere Absenkung der Besoldung in der wichtigen Familiengründungsphase. Zum zweiten geschieht dies durch mehrfache und gravierende Verschlechterungen im Beihilferecht. Hierunter fallen die Absenkung der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner auf die gute Hälfte, die Absenkung des Bemessungssatzes für neu eingestellte Beamte und deren Ehegatten, was die private Krankenversicherung für Familien gleich mehrfach verteuert, und schließlich die Reduzierung der Beihilfe für Familien mit drei und mehr Kindern. Gegen diese Art der Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Familien wenden wir uns energisch.

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

Dr. Christian Heckel

Richter am VGH