An das
Justizministerium Baden-Württemberg
Frau Ministerialdirektorin Bettina Limperg
Postfach 103461
70029 Stuttgart
vorab per E-Mail: …
Karlsruhe, den 8. September 2013
Stufenvertretungen im richterlichen und staatsanwaltlichen Bereich; Ihr
Schreiben vom 4. Juni 2013 (Az. 2701/0038) sowie Schreiben von Herrn
Justizminister Stickelberger vom 4. Juni 2013
Sehr geehrte Frau Ministerialdirektorin Limperg,
der Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter
Baden-Württemberg bedankt sich herzlich für die Gelegenheit, zum
Themenbereich „Stufenvertretungen“ Stellung nehmen zu dürfen, sowie für
das angenehme Gespräch mit Ihnen sowie Herrn ... und Frau … am 31. Juli
2013 im Justizministerium.
Der Vorstand des Vereins hat sich ausführlich mit dem Themenbereich -
auch unter Berücksichtigung von Anmerkungen und Anregungen der
Mitglieder hierzu sowie der Erkenntnisse aus dem Gespräch mit Ihnen -
beschäftigt.
Der Verein begrüßt, dass das Justizministerium sich nach Inkrafttreten
des Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes vom 16. April 2013
nunmehr diesem für die Richterschaft, nicht zuletzt für die für von uns
vertretenen Verwaltungsrichterinnen und -richter, sehr wichtigen Bereich
angenommen hat. Es dokumentiert durch seine ernsthafte Bereitschaft,
Verbesserungen bei der Beteiligung der Richterinnen und Richter
einzuführen, eine Fortsetzung der Politik des Gehörtwerdens und der
Transparenz.
In Baden-Württemberg besteht derzeit eine im bundesweiten Vergleich sehr
ausgeprägte Beteiligung der (Verwaltungs-)Richterinnen und Richter bei
einzelnen Personalentscheidungen, hingegen überhaupt keine Beteiligung
in überörtlichen allgemeinen und sozialen Angelegenheiten. Für die
Richterschaft wichtige Fragen, etwa der Erlass von
Beurteilungsrichtlinien, die Erstellung eines
Personalentwicklungskonzepts, die EDV-Ausstattung der Arbeitsplätze oder
die Ausgestaltung der elektronischen Akte oder des elektronischen
Rechtsverkehrs können ohne jede Beteiligung entschieden werden. In der
Praxis eingesetzte Arbeitsgruppen oder durchgeführte informelle
Anhörungen können dieses Defizit nicht beseitigen.
Ausgehend von diesem Befund sollte die Beteiligung der
(Verwaltungs-)Richterinnen und Richter nach einer Änderung des
Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes (LRiStAG) aus Sicht des
Vereins nach folgenden Grundsätzen ausgestaltet sein.
·
Der Präsidialrat bleibt ohne
Einschränkung das Beteiligungsgremium bei Personalentscheidungen, die
einzelne Personen betreffen. Er wird sogar bei weiteren solchen
Personalentscheidungen beteiligt: (1.) bei Abordnungen von Richterinnen
und Richtern an Verwaltungsstellen, insbesondere in die
Ministerialverwaltung, und als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter an die Bundesgerichte einschließlich dem
Bundesverfassungsgericht, (2.) in dem Fall, dass eine Richterin oder ein
Richter tatsächlich entsprechend der gemäß § 7 Abs. 2 LRiStAG verlangten
Bereitschaft an einem anderen Gericht desselben Gerichtszweigs verwendet
werden soll,[1]
und schließlich (3.) bei der Auswahl der von der Landesregierung bei den
Bundesrichterwahlen vorgeschlagenen Richterinnen und Richter. § 33
Abs. 2 LRiStAG ist um diese Fälle zu erweitern.
Der Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter ist gerne
bereit, das weitere Verfahren bei der Einführung von Stufenvertretungen
konstruktiv zu begleiten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Wolfgang Schenk
Richter am Verwaltungsgericht
[1] Eine
Beteiligung in diesem Fall erübrigte sich natürlich, wenn die
Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes dazu
genutzt werden würde, diese Vorschrift aus dem Gesetz zu
entfernen (zur Kritik des Vereins an dieser Vorschrift vgl.
bereits unserer Schreiben an Herrn Justizminister Stickelberger
zu dem Entwurf eines Personalentwicklungskonzepts vom
16. Februar 2003).
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