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Karlsruhe, den 17. März 2013

An den

 

Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg

Herrn Winfried Kretschmann MdL

Staatsministerium Baden-Württemberg

Richard-Wagner-Straße 15

70184 Stuttgart

 

(vorab per Mail: poststelle@stm.bwl.de)

 

 

und den

 

Finanz- und Wirtschaftsminister des

Landes Baden-Württemberg

Herrn Dr. Nils Schmid MdL

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft

Baden-Württemberg

Postfach 10 14 53

70013 Stuttgart

 

(vorab per Mail: poststelle@mfw.bwl.de)

 

 

nachrichtlich an den

 

Justizminister des Landes Baden-Württemberg

Herrn Rainer Stickelberger MdL

Justizministerium Baden-Württemberg

Schillerplatz 4

70173 Stuttgart

 

(vorab per Mail: poststelle@jum.bwl.de)


 

 

 

 

 

Besoldung der Richterinnen und Richter; Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst der Länder

 

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

 

sehr geehrter Herr Finanz- und Wirtschaftsminister,

 

mit großem Unverständnis hat der Vorstand des Vereins der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter Baden-Württemberg zur Kenntnis genommen, dass Sie ernsthaft in Erwägung ziehen, den Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst der Länder nicht „eins zu eins“ auf die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land zu übertragen, ja sogar an eine „Nullrunde“ denken.

 

Die Richterinnen und Richter des Landes, die durch ihren Einsatz tagtäglich dafür sorgen, dass Baden-Württemberg über eine im Bundesvergleich weit überdurchschnittlich leistungsfähige Rechtsprechung und damit auch über einen Standortvorteil verfügt, sind schon seit Langem von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt. Die Erhöhung ihrer Besoldung erreichte in den vergangenen Jahren vielfach noch nicht einmal die Inflationsrate, wirkte sich folglich wie eine Kürzung der Besoldung aus. Vergleichbar qualifizierte Juristinnen und Juristen verdienen häufig ein Vielfaches der Besoldung der Richterinnen und Richter.

 

Ihre Überlegungen würden dazu führen, dass die Richterinnen und Richter auch noch innerhalb des Öffentlichen Dienstes des Landes bei der Einkommensentwicklung benachteiligt würden. Hierfür besteht offensichtlich kein sachlicher, sondern lediglich der von Ihnen geltend gemachte finanzielle Grund.

 

Aus Sicht des Vorstands kann - nicht zuletzt angesichts der stabilen Konjunktur und dem mit ihr verbundenen erhöhten Steueraufkommen - indes keine Rede davon sein, dass das Land nicht über die notwendigen finanziellen Mittel für die überaus angemessene Erhöhung der Besoldung verfügt. Die (Erhöhung der) Besoldung der Richterinnen und Richter ist Ihnen lediglich (anders als andere, eher „politische“ Ausgaben sowie der aus politischen Gründen erfolgende Verzicht auf bestimmte Einnahmen) kein besonderes Anliegen. Durch diese Haltung (wie auch etwa schon durch das Haushaltsbegleitgesetz 2012; dazu unsere Stellungnahme vom 19. Oktober 2012 [www.vrv-bw.de Rubrik „Informationen“]) bringen Sie nolens volens Ihre geringe Wertschätzung der Tätigkeit der Richterinnen und Richter zum Ausdruck - ein fatales Signal nicht nur für uns, sondern für unser ganzes Land!

 

Der Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter würde es sehr begrüßen, wenn Sie Ihre bisherige Haltung überdenken und den Tarifabschluss ohne Abstriche auf die Richterinnen und Richter übertragen würden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Wolfgang Schenk

Richter am Verwaltungsgericht