Karlsruhe, den 17. März 2013
An den
Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg
Herrn Winfried Kretschmann MdL
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart
(vorab per Mail: poststelle@stm.bwl.de)
und den
Finanz- und Wirtschaftsminister des
Landes Baden-Württemberg
Herrn Dr. Nils Schmid MdL
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
Baden-Württemberg
Postfach 10 14 53
70013 Stuttgart
(vorab per Mail: poststelle@mfw.bwl.de)
nachrichtlich an den
Justizminister des Landes Baden-Württemberg
Herrn Rainer Stickelberger MdL
Justizministerium Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
(vorab per Mail: poststelle@jum.bwl.de)
Besoldung der Richterinnen und Richter; Tarifabschluss für den
Öffentlichen Dienst der Länder
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrter Herr Finanz- und Wirtschaftsminister,
mit großem Unverständnis hat der Vorstand des Vereins der
Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter Baden-Württemberg zur
Kenntnis genommen, dass Sie ernsthaft in Erwägung ziehen, den
Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst der Länder nicht „eins zu
eins“ auf die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im
Land zu übertragen, ja sogar an eine „Nullrunde“ denken.
Die Richterinnen und Richter des Landes, die durch ihren Einsatz
tagtäglich dafür sorgen, dass Baden-Württemberg über eine im
Bundesvergleich weit überdurchschnittlich leistungsfähige Rechtsprechung
und damit auch über einen Standortvorteil verfügt, sind schon seit
Langem von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt. Die
Erhöhung ihrer Besoldung erreichte in den vergangenen Jahren vielfach
noch nicht einmal die Inflationsrate, wirkte sich folglich wie eine
Kürzung der Besoldung aus. Vergleichbar qualifizierte Juristinnen und
Juristen verdienen häufig ein Vielfaches der Besoldung der Richterinnen
und Richter.
Ihre Überlegungen würden dazu führen, dass die Richterinnen und Richter
auch noch innerhalb des Öffentlichen Dienstes des Landes bei der
Einkommensentwicklung benachteiligt würden. Hierfür besteht
offensichtlich kein sachlicher, sondern lediglich der von Ihnen geltend
gemachte finanzielle Grund.
Aus Sicht des Vorstands kann - nicht zuletzt angesichts der stabilen
Konjunktur und dem mit ihr verbundenen erhöhten Steueraufkommen - indes
keine Rede davon sein, dass das Land nicht über die notwendigen
finanziellen Mittel für die überaus angemessene Erhöhung der Besoldung
verfügt. Die (Erhöhung der) Besoldung der Richterinnen und Richter ist
Ihnen lediglich (anders als andere, eher „politische“ Ausgaben sowie der
aus politischen Gründen erfolgende Verzicht auf bestimmte Einnahmen)
kein besonderes Anliegen. Durch diese Haltung (wie auch etwa schon durch
das Haushaltsbegleitgesetz 2012; dazu unsere Stellungnahme vom
19. Oktober 2012 [www.vrv-bw.de Rubrik „Informationen“]) bringen Sie
nolens volens Ihre geringe Wertschätzung der Tätigkeit der Richterinnen
und Richter zum Ausdruck - ein fatales Signal nicht nur für uns, sondern
für unser ganzes Land!
Der Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter würde es
sehr begrüßen, wenn Sie Ihre bisherige Haltung überdenken und den
Tarifabschluss ohne Abstriche auf die Richterinnen und Richter
übertragen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schenk
Richter am Verwaltungsgericht
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