Zusammenfassung der Vorstandssitzung am 23. Juli 2007 in Sigmaringen
Beginn: 10.40 Uhr Anwesend (alphab.): RaVG Epe (Stuttgart), RinVG Gulde (Sigmaringen), RaVGH Dr. Heckel (Mannheim, Landesvorsitzender), RaVG Knorr (Freiburg), RinVG Philippi (Sigmaringen), Richter Schilling (Karlsruhe), RaVGH Dr. Vondung (Mannheim) Protokoll: Frau Philippi Herr PräsVG Dr. Mattes und Herr VPrVG Barsch begrüßen den Vorstand des Verwaltungsrichtervereins in Sigmaringen.
TOP 1: Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes Der Vorstand sieht keinen Bedarf zur Abgabe einer Stellungnahme. Im Rahmen der Diskussion wird die Gefahr gesehen, dass die Änderung im LRiG, wonach über 50-jährige Richter nur noch auf Antrag beurteilt werden, evt. dazu führen könnte, dass bei Gerichten, die über einen hohen Anteil von über 50-Jährigen verfügen, die jüngeren Kollegen besser beurteilt werden, da die „weichen Quoten“ so verteilt werden könnten, dass die Anteile der schlechteren Beurteilungen den nicht zu beurteilenden älteren Kollegen zugeteilt werden. Ob sich dies bewahrheitet, sollte im Auge behalten werden.
TOP 2: Abschaffung des Widerspruchsverfahrens Seitens der Landesregierung ist geplant, im Rahmen eines Pilotversuchs im Regierungsbezirk Karlsruhe das Widerspruchsverfahren vorübergehend abzuschaffen, im Regierungsbezirk Tübingen soll zeitgleich das fakultative Widerspruchsverfahren erprobt werden. Seitens des Vorstands wird einmütig bedauert, dass das Widerspruchsverfahren in vielen Bereichen die ihm eigentlich zugedachte Funktion nur noch unzureichend erfüllt. Der Vorstand berät eingehend über die Konsequenzen und den Inhalt der Stellungnahme, die der Vorsitzende hierzu gegenüber dem Justizministerium abgeben wird.
TOP 3:
Vorschläge des Deutschen
Richterbundes zur Selbstverwaltung
Herr Knorr stellt die
Vorschläge des Deutschen Richterbundes zur Selbstverwaltung vor (vgl.
auch Edinger, DRiZ 2007, 161). Der Vorstand sieht diese Vorschläge
übereinstimmend eher kritisch, da mit ihnen eine Entpolitisierung der
Justiz nicht erreicht wird, sondern eher mit einer zunehmenden
Politisierung zu rechnen wäre. Angesichts der derzeitigen
Beförderungspraxis in Baden-Württemberg wird kein Änderungsbedarf
gesehen. Auch in verbandspolitischer Hinsicht ist der Vorschlag kritisch
zu sehen. Notwendigkeit zu einer Stellungnahme nach außen besteht nach
übereinstimmender Ansicht nicht.
Ende:
15.00 Uhr
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