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Zusammenfassung der Vorstandssitzung am 23. Juli 2007 in Sigmaringen

 

 

Beginn: 10.40 Uhr

 

Anwesend (alphab.):

RaVG Epe (Stuttgart),

RinVG Gulde (Sigmaringen),

RaVGH Dr. Heckel (Mannheim, Landesvorsitzender),

RaVG Knorr (Freiburg),

RinVG Philippi (Sigmaringen),

Richter Schilling (Karlsruhe),

RaVGH Dr. Vondung (Mannheim)

 

Protokoll: Frau Philippi

 

 

Herr PräsVG Dr. Mattes und Herr VPrVG Barsch begrüßen den Vorstand des Verwaltungsrichtervereins in Sigmaringen.

 

 

TOP 1: Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes

Der Vorstand sieht keinen Bedarf zur Abgabe einer Stellungnahme.

 

Im Rahmen der Diskussion wird die Gefahr gesehen, dass die Änderung im LRiG, wonach über 50-jährige Richter nur noch auf Antrag beurteilt werden, evt. dazu führen könnte, dass bei Gerichten, die über einen hohen Anteil von über 50-Jährigen verfügen, die jüngeren Kollegen besser beurteilt werden, da die „weichen Quoten“ so verteilt werden könnten, dass die Anteile der schlechteren Beurteilungen den nicht zu beurteilenden älteren Kollegen zugeteilt werden. Ob sich dies bewahrheitet, sollte im Auge behalten werden.

 

 

TOP 2: Abschaffung des Widerspruchsverfahrens

Seitens der Landesregierung ist geplant, im Rahmen eines Pilotversuchs im Regierungsbezirk Karlsruhe das Widerspruchsverfahren vorübergehend abzuschaffen, im Regierungsbezirk Tübingen soll zeitgleich das fakultative Widerspruchsverfahren erprobt werden.

 

Seitens des Vorstands wird einmütig bedauert, dass das Widerspruchsverfahren in vielen Bereichen die ihm eigentlich zugedachte Funktion nur noch unzureichend erfüllt. Der Vorstand berät eingehend über die Konsequenzen und den Inhalt der Stellungnahme, die der Vorsitzende hierzu gegenüber dem Justizministerium abgeben wird.

 

 

TOP 3: Vorschläge des Deutschen Richterbundes zur Selbstverwaltung

Herr Knorr stellt die Vorschläge des Deutschen Richterbundes zur Selbstverwaltung vor (vgl. auch Edinger, DRiZ 2007, 161). Der Vorstand sieht diese Vorschläge übereinstimmend eher kritisch, da mit ihnen eine Entpolitisierung der Justiz nicht erreicht wird, sondern eher mit einer zunehmenden Politisierung zu rechnen wäre. Angesichts der derzeitigen Beförderungspraxis in Baden-Württemberg wird kein Änderungsbedarf gesehen. Auch in verbandspolitischer Hinsicht ist der Vorschlag kritisch zu sehen. Notwendigkeit zu einer Stellungnahme nach außen besteht nach übereinstimmender Ansicht nicht.

 

Ende: 15.00 Uhr