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Niederschrift über die Vorstandssitzung am 12. September 2011 in Mannheim

 

 

 

 

Beginn:         11.12 Uhr

Ende:             13.15 Uhr

 

 

anwesend:

 

RaVGH Dr. Christian Heckel (Konstanz, Landesvorsitzender)

RaVGH Christian Paur (Mannheim, stellv. Landesvorsitzender)

 

RinaVG Beate Burr (VG Stuttgart)

RaVG Andreas Dickhaut (VG Freiburg)

RinaVG Katharina Jann (VG Freiburg)

RaVGH Friedrich Klein (VGH Mannheim)

RaVGH Christian Kümpel (VGH Mannheim, Kassenwart)

Ri Dr. Stephan Neidhardt (VG Sigmaringen)

Ri Dr. Wolfgang Schenk (VG Karlsruhe)

VRaVG Dr. Rolf Vondung (VG Stuttgart)

 

für TOP 6: VRaVGH Karlheinz Schenk (Mannheim)

 

 

der Vorsitzende eröffnete die Vorstandssitzung und begrüßte die anwesenden Vorstandsmitglieder.

 

 

TOP 1: Zusätzliche Berufung von RinaVGH Prisca Schiller als gewähltes Mitglied im  Bundesvorstand des Vereins VGT e.V. in den Vorstand gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung.

 

Der Vorsitzende wies auf § 10 Abs. 1 Satz 4 der Satzung hin, wonach der Vorstand Mitglieder des Vereins, „die in den Bundesvorstand gewählt werden“, zusätzlich in den Vorstand berufen kann. Daraufhin wurde Frau Schiller als gewähltes Mitglied im  Bundesvorstand des Vereins Verwaltungsgerichtstag e.V. zusätzlich in den Vorstand berufen.

 

 

TOP 2: Allgemeine Personalsituation (einschließlich Stellenentwicklung, Altersstruktur und Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch das Dienstrechtsreformgesetz und Überlegungen der Ministerialdirektorin zu einem Personalentwicklungskonzept)

 

Mit dem grundsätzlich befürworteten Assessorenkonzept ist das Manko verbunden, dass die Wechselbereitschaft von für die Verwaltungsgerichtsbarkeit „vorgesehenen“ Kollegen mit wachsender Dauer ihrer Verwendung in anderen Gerichtsbarkeiten abnimmt.

 

Das Erreichen der Altersgrenze durch die Anfang der 80er Jahre Eingestellten wird in den nächsten Jahren zu einem gründlichen Wandel in der Altersstruktur der Gerichte führen.

 

 

TOP 3: Stand der Rechtswegbereinigung

 

Es bestand Einigkeit darüber, dass materiell-rechtlich öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nach Möglichkeit in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit fallen sollten. Hierfür das Bewusstsein der Politik wachzuhalten bzw. zu schärfen und eine weitere Erosion von Zuständigkeiten bzw. deren Wechsel hin zur ordentlichen Gerichtsbarkeit zu verhindern (vgl. KohlendioxidspeicherungsG) ist Aufgabe des Vereins auf Landes-, aber auch insbesondere auf Bundesebene. Die Hinweise des BMJ darauf, dass Materien des öffentlichen Rechts betroffen sind, genügen insoweit nicht.

 

Als kritikwürdig festgehalten wurde weiter das vermehrt zu beobachtende Phänomen der Verkürzung des Rechtswegs durch Inanspruchnahme der OVG’s oder gar des BVerwG als erste und damit Tatsachen-Instanz.

 

 

TOP 4: Pläne der Landesregierung zur richterlichen Mitbestimmung (u.a. Stärkung des Präsidialrats? Einführung eines Bezirksrichterrats?)

 

Die starke Stellung des Präsidialrats im Land und die konstruktive und sachliche Zusammenarbeit mit dem JuM auch bei inhaltlichen Differenzen wurde als Wert festgehalten.

 

Befürwortet wird eine Beteiligung des Präsidialrates bei Entscheidungen über Abordnungen, insbesondere an den VGH. Die Beteiligung auch an Ersternennungen / Einstellungen könnte ungeachtet der großen Bedeutung einer solchen Entscheidung schon aus kapazitären Gründen - insbesondere bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit - auf unüberwindliche Hürden treffen und bedeutete dazuhin, dass der Präsidialrat selbst Beurteilungen vornehmen müsste, was bisher nicht als seine Aufgabe angesehen wurde.

 

Gegen Überlegungen, den Präsidialrat bei der Aufstellung der Liste der zu Bundesrichtern wählbaren Kandidaten aus dem Land zu beteiligen, ist Widerstand aus dem Präsidialrat nicht zu erwarten.

 

Eine Stärkung der Richtervertretung in der Form einer Stufenvertretung (Bezirksrichterrat, Hauptrichterrat) könnte – indirekt – den Präsidialrat schwächen. Dies ist zu vermeiden.

 

Ein Hauptrichterrat als Vertreter aller Richter im Land liegt aus der Sicht des Vorstands nicht im Interesse der Verwaltungsgerichtsbarkeit, da die Gefahr zu groß ist, dass in einem solchen Gremium die spezifischen Interessen unserer Fachgerichtsbarkeit in den Hintergrund gedrängt werden.

 

 

TOP 5: Besoldung (u.a. Verfassungsmäßigkeit der Richteralimentation, vgl. hierzu Stellungnahme des BDVR gegenüber dem Bundesverfassungsgericht vom 25.07.2011)

 

Der BDVR hat in Gestalt seines Bundesvorsitzenden gegenüber Minister Stickelber­ger bereits eine bundeseinheitliche Richterbesoldung angemahnt. Vom Verein wurde in seiner Stellungnahme vom 24.08.2011 zum Entwurf des Gesetzes zur Einbeziehung von Lebenspartnerschaften in ehebezogene Regelungen des öffentlichen Dienstrechts auf die sich fortsetzende Benachteiligung der Richterschaft in der Besoldung hingewiesen.

 

Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Besoldung eigentlich den Einkünften eines Rechtsanwalts mit vergleichbarer Qualifikation entsprechen müsste, deren Niveau sie seit längerem – und zunehmend – nicht mehr erreichen. Kritisiert wurde auch die 4%-ige Absenkung der Eingangsbesoldung.

 

 

TOP 6: Mediation

 

Der Verein vertritt weiterhin die Ansicht, dass eine Streitschlichtung innerhalb der rechtsstaatlichen Verfahren, also auch eine gerichtliche Mediation, gewollt ist und möglich bleiben soll. Sollte diese Form der Mediation sich als zu kostengünstig im Vergleich zu einer vorgerichtlichen anwaltlichen Mediation erweisen, wäre über entsprechende Kostentatbestände nachzudenken.

 

Zwischen BDVR und der Justizverwaltung besteht Dissens darüber, ob die umzusetzende EU-Richtlinie die gerichtsnahe Mediation überhaupt erfasst.

 

 

TOP 7: Unterstützung der bayerischen Bundesratsinitiative zur Wiederabschaffung der Gerichtskosten bei Klagrücknahme (für Justizministerium)

 

Eine entsprechende BR-Initiative Bayerns von 2008 ist seither im BRat untergegangen. Sie sollte – gegebenenfalls – unterstützt und der auch vom BDVR befürwortete niederschwellige Zugang zur Justiz erhalten werden. Insbesondere in Fällen ohne Widerspruchsverfahren könnte ansonsten eine – nur zur Frist- und damit Rechtswahrung eingelegte aber bei Rücknahme gleichwohl mit erheblichen Kosten verbundene – Klageerhebung über Gebühr abschreckend wirken.

 

 

TOP 8: BDVR (Neues aus dem BDVR-Vorstand, Vorbereitung der Mitgliederversammlung von BDVR und VGT e.V. im November 2011)

 

Hauptthemen der letzten Zeit waren der Verwaltungsgerichtstag 2010 in Freiburg und der kleine Verwaltungsgerichtstag in Köln in diesem Jahr, der außergewöhnlich gut besucht war. Hervorzuheben ist der hohe Anteil unseres Landes an den Veröffentlichungen im Rundschreiben des BDVR. In näherer Zukunft ist ein Treffen der Landespressebeauftragten vorgesehen. Seit den letzten Wahlen hat sich die personelle Zusammensetzung des Vorstandes stark verändert. Für Ende November 2011 ist eine Mitgliederversammlung vorgesehen.

 

Es entspricht dem Interesse des Vereins, wenn der BDVR, obwohl die Fragen der Beamten- und Richterbesoldung Ländersache geworden sind, diesen sachlichen Bereich weiterhin betreut und seine Tätigkeit auf diesem Feld fortsetzt.

 

 

TOP 9: Sonstiges

 

In der Wahl zum Richterwahlausschuss wurden die Ziele des Vereins vollständig erreicht (mit jeweils 70 Stimmen zu nichtständigen Mitgliedern gewählt: VRaVG Röck und RaVGH Klein, erster Vertreter mit 54 Stimmen RaVG Knorr).