Druckversion (pdf)

Niederschrift über die ordentliche Mitgliederversammlung 2006

am Dienstag, den 07. November 2006, 14.42 Uhr - 16:35 Uhr

im Sitzungssaal V des Verwaltungsgerichts Freiburg

 

 

 

TOP 1: Begrüßung der Mitglieder

 

Der Vorsitzende, Herr Barsch, begrüßte die anwesenden Mitglieder.

 

 

TOP 2: Bericht des Vorsitzenden

 

Der Vorsitzende berichtete, dass in der Vorstandssitzung vom heutigen Tage vereinbart worden sei, statt eines einmaligen Jahresberichts künftig die Mitglieder des Vereins zeitnah über die Tätigkeit des Vorstands zu informieren.

 

Der Verein habe derzeit 246 Mitglieder. Es seien im Laufe des Jahres drei neue Mitglieder eingetreten und die gleiche Zahl von Mitgliedern wieder ausgetreten. Mittlerweile seien viele Mitglieder pensioniert worden oder in einer anderen Gerichtsbarkeit tätig.

 

Finanziell stehe der Verein gut da, der Kassenstand betrage ca. 7.000,- EUR. Von diesem Betrag würden in nächster Zeit noch Reisekosten und Ähnliches abgehen. Das Geld werde unter anderem benötigt, da in absehbarer Zeit das 50-jährige Jubiläum des Vereins anstehe. Es sei geplant, aus diesem Anlass eine Veranstaltung durchzuführen. Der Kassenbericht sei von VRiVG Bitzer geprüft worden. Der Vorstand habe den Kassenwart entlastet.

 

Wegen der sich längere Zeit hinziehenden Koalitionsverhandlungen sei das ursprünglich für dieses Jahr geplante Gespräch mit dem Justizminister auf Anfang nächsten Jahres verschoben worden.

 

Es habe dieses Jahr keine wesentlichen neuen Entwicklungen und Gesetzesvorhaben gegeben.

 

Die diskutierte Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten beträfe wohl nur noch die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit. Der Gesetzentwurf hinsichtlich einer Länderöffnungsklausel sei derzeit im Rechtsausschuss des Bundestages. Bei der Jahrestagung der Richtervereinigung in Ulm habe er mit Herrn MD Netzer (BMJ) gesprochen, danach sei ein Ergebnis noch ungewiss. Nach Einschätzung von Herrn Barsch ist die Frage der Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten aber eine politische Frage, bei der es gegebenenfalls sehr schnell neue Entwicklungen geben könne. Man müsse davon ausgehen, dass diese Frage für die Bevölkerung insgesamt eher uninteressant sei. Falls es eine Öffnungsklausel gebe, werde das Land Baden-Württemberg von ihr Gebrauch machen. Es stelle sich dann die Frage nach den Standorten der neuen Fachgerichte. Diese Frage sei insbesondere für das Verwaltungsgericht Sigmaringen akut. Es werde allerdings auch diskutiert, dass die neue Fachgerichtsbarkeit etwa sechs Standorte haben könne. Im Vorstand sei man sich bereits letztes Jahr einig gewesen, dass keine Begeisterung für dieses Vorhaben bestehe. Die Argumente dagegen seien aber nicht durchschlagend. Man habe beschlossen, ein Meinungsbild der Mitglieder einzuholen, dies jedoch auf das nächste Jahr verschoben.

 

Es habe eine Presseerklärung des Justizministeriums vom 26.10.2006 gegeben, in der der SPD vorgeworfen worden sei, die Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten zu verhindern. In dieser Presseerklärung sei als einzige Information über die Verwaltungsgerichtsbarkeit lediglich auf den Rückgang der Asylverfahren von 1995 bis 2006 hingewiesen worden. Diese Presseerklärung sei nach seinem Kenntnisstand lediglich von der FAZ und der Heilbronner Stimme aufgegriffen worden. In der Presseerklärung habe ein Hinweis auf die VRS-Verfahren und den erfolgten Stellenabbau gefehlt. Die kw-Vermerke seien größtenteils erfüllt. Die wohl letzte Tranche (8 kw-Stellen) werde dieses Jahr noch erfüllt. Ebenso wenig sei erwähnt worden, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit 10 Stellen (davon 5 Richterstellen) an die Arbeitsgerichtsbarkeit und 12 Richterstellen an die Sozialgerichtsbarkeit abgegeben habe. Es hätten auch zahlreiche Kollegen die Gerichtsbarkeit gewechselt. Allerdings seien in die erste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit tatsächlich überwiegend Proberichter gewechselt. Lebenszeitrichter seien überwiegend zu den Landessozialgerichten gegangen. Der Artikel in der „FAZ“ würde dennoch bei einem nicht eingeweihten Leser einen völlig falschen Eindruck erwecken. Er habe die Presseerklärung vom 26.10. zum Anlass genommen, einen Brief an den Justizminister zu schreiben. Dieser werde den Mitgliedern zur Kenntnis gegeben. Ansonsten sei im Vorstand vereinbart worden, dass die Mitglieder durch die regelmäßigen Kurzberichte über die Tätigkeit des Vorsitzenden informiert würden.

 

Es sei eine Änderung des Richtergesetzes in Vorbereitung, bei der das Alter, bis zu dem Regelbeurteilungen erfolgen, auf 55 Jahre herauf gesetzt werde. Zudem werde ein Beurteilungsstichtag alle vier Jahre eingeführt. Dieser soll voraussichtlich nicht für die ordentliche Gerichtsbarkeit gelten.

 

Eine Stellungnahme zu den Orientierungsrunden sei gegebenenfalls noch erforderlich.

 

Im letzten Jahr habe er eine Stellungnahme zum Personalentwicklungskonzept abgegeben. Dabei sei insbesondere die Frage der „Ausschreibung“ der Verwaltungsaufgaben, die nunmehr in die Beurteilung einfließen sollten, gefordert worden. Dies sei insbesondere bei großen Gerichten ein Problem. Es solle jedenfalls ausgeschlossen werden, dass solche Posten, die später für die Beurteilungen von Bedeutung seien, unter der Hand vergeben werden. Am 17.10. habe es in Stuttgart eine Podiumsdiskussion der Neuen Richtervereinigung zum Personalentwicklungskonzept gegeben.

 

Eine Anfrage an das Justizministerium zu den Konsequenzen von PEBB§Y sei im Oktober beantwortet worden. Zusammengefasst habe das Ministerium geäußert, es könne noch nichts Konkretes zu den Richterbedarfszahlen mitgeteilt werden. Es zeichne sich jedoch der Trend ab, dass die Verwaltungsgerichte personell sehr gut ausgestattet seien. Der Deckungsgrad bei den Verwaltungsgerichten nähere sich 100% an. Bei den Sozialgerichten betrage er jedoch nur 80% bis 90%. Darauf werde wohl durch Stellenabbau in der Verwaltungsgerichtsbarkeit reagiert werden.

 

Eine bereits für dieses Jahr geplante Fortbildungsveranstaltung des Vereins solle nächstes Jahr im Herbst voraussichtlich in Bozen stattfinden.

 

Bei der Jahrestagung der Vereinigung der Richter und Staatsanwälte in Ulm im Juli dieses Jahres sei berichtet worden, dass es nach der Koalitionsvereinbarung einen Prüfauftrag an den Justizminister für die Vergabe von Führungsaufgaben in der Justiz auf Zeit/Probe gebe. Das sei vom Richterverein scharf kritisiert worden.

 

Im Februar 2006 habe es eine - wohl wenig ergiebige - Diskussionsrunde des Ministerpräsidenten zum Thema „Ist guter Rat zu teuer?“ gegeben, zu der Herr Dr. Schneider gegangen sei.

 

 

TOP 3: Entlastung des Vorstands

 

Herr Dürr dankte dem Vorstand für seine Arbeit und beantragte die Entlastung des Vorstands.

 

Daraufhin wurde der Vorstand einstimmig entlastet.

 

 

TOP 4: Wahlen nach § 10 der Satzung

 

4a) Wahl des Vorstands

Unter der Leitung von Herrn Barsch wurde daraufhin Herr Dr. Heckel (der drei auf seinen Namen lautende Vollmachten hatte) mit vier Enthaltungen und ohne Gegenstimmen zum 1. Vorsitzenden gewählt.

 

Anschließend wurden einstimmig und ohne Enthaltungen die fünf weiteren Mitglieder des Vorstands und ihre Stellvertreter gewählt und zwar:

     Frau Speckmaier (Karlsruhe)

     Stellvertreter (StV): Herr Schilling

     Frau Philippi (Sigmaringen)

     StV: Frau Gulde

     Frau Jann (Freiburg)

     StV: Herr Knorr

     Herr Epe (Stuttgart)

     StV: Herr Klein

     Herr Dr. Vondung (Mannheim)

     StV: Herr Dr. Christ (Mannheim)

 

Zum 2. Vorsitzenden des Vereins wurde mit einer Enthaltung und ohne Gegenstimme Herr Epe gewählt.

 

Die Gewählten nahmen die Wahl jeweils an.

 

4b) Wahl des Vertreters in der Mitgliederversammlung des BDVR und des Vereins Deutscher Verwaltungsgerichtstag e.V.

 

Zum Vertreter in der Mitgliederversammlung des BDVR und des Vereins Deutscher Verwaltungsgerichtstag e.V. wurde sodann unter Wahlleitung von Herrn Barsch Herr Dr. Heckel gewählt. Zum Vertreter von Herrn Dr. Heckel wurde Herr Epe gewählt. Beide Wahlen erfolgten einstimmig.

 

Es bestand das Einverständnis der Mitglieder, Herrn Dr. Vondung in den Vorstand des BDVR und Verwaltungsgerichtstag e.V. zu entsenden.

 

Herr Dr. Heckel führte anschließend als neuer Vorsitzender des Vorstands die Leitung der Sitzung weiter. Er dankte dem scheidenden Vorsitzenden, Herrn Barsch, für seine Tätigkeit.

 

Herr Dr. Heckel informierte die anwesenden Mitglieder, dass im Januar eine Vorstandssitzung geplant sei. Gegenstand dieser Sitzung sollen die geplante Homepage des Vereins, die Position des Vereins zur Frage der Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten, zu der der Meinungsstand der Mitglieder eruiert werden solle, sowie die Position zum Beurteilungsstichtag und den Beurteilungsrunden sein. Herr Dr. Vondung werde eine Stellungnahme zu PEBB§Y erarbeiten. Im Frühjahr nächsten Jahres solle dann das Gespräch mit dem Justizminister stattfinden.

 

TOP 5: Satzungsänderungen

 

Der erste Vorschlag:

§ 9 Ziff. 4 Satz 2 der Satzung wird wie folgt geändert:

Beschlüsse über Satzungsänderungen, Ausschluss von Vereinsmitgliedern und Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3 Mehrheit bei Anwesenheit (einschließlich der Vertretenen) von 1/3 der Mitglieder.

wurde mit 181 Stimmen (einschließlich der Stimmen der Vertretenen) bei 3 Gegenstimmen (einschließlich der Stimmen der Vertretenen) angenommen.

 

Der zweite Vorschlag

In § 10 Ziff. 2 der Satzung werden die Wörter des 2. Halbsatzes durch die Formulierung ersetzt

„außerdem die Vertreter des Vereins in den Mitgliederversammlungen des BDVR und des Vereins Deutscher Verwaltungsgerichtstag e.V. und deren Stellvertreter. Der Vertreter des Vereins in der Mitgliederversammlung des BDVR und sein Stellvertreter dürfen nicht Mitglieder des Bundesvorstands des BDVR sein.“

wurde einstimmig angenommen.

 

Der dritte Vorschlag

Nach § 10 Ziff. 2a Satz 2 der Satzung wird folgender Satz 3 eingefügt:

Sind der Vertreter eines Gerichts und dessen Stellvertreter auf Dauer an der Wahrnehmung ihrer Ämter gehindert, können die Mitglieder des jeweiligen Gerichts aus ihrer Mitte einen Vertreter wählen.

wurde einstimmig angenommen.

 

Der Vorsitzende stellte fest, dass das Quorum erreicht und die Satzungsänderungen somit erfolgt sind.

 

Im Anschluss daran wurde erörtert, was unter einer dauernden Verhinderung zu verstehen sei. Dabei warf Herr Dr. Dürr die Frage auf, ob Herr Epe nicht ebenso wie seinerzeit Herr Ulrich im Hinblick auf seine Abordnung dauernd an der Wahrnehmung seines Amts gehindert sei. Im Folgenden wurde darauf hingewiesen, dass die geänderte Satzungsbestimmung nur dann eingreife, wenn sowohl der Vertreter im Vorstand als auch dessen Stellvertreter gehindert seien. Die Dauer einer Abordnung sowie die Entfernung der Abordnungsstelle zum jeweiligen Gericht könnten auch von Bedeutung sein. Zudem stehe es jeweils im Ermessen des Sprengels, ob von der Neubestimmung des § 10 Ziff. 2a Satz 2 der Satzung Gebrauch gemacht wird. Herr Dr. Heckel wies daraufhin, dass in Stuttgart keine Bedenken dagegen bestanden hätten, dass Herr Epe in der Lage sei, sein Mandat wahrzunehmen.

 

 

TOP 6: Bericht über die Arbeit des BDVR und des Deutschen Verwaltungsgerichtstages e.V.:

 

Herr Dr. Vondung berichtete, er habe dieses Jahr bereits an vier Treffen des BDVR teilgenommen. Ein weiteres Treffen sei im November geplant. Es werde auch beim BDVR Wahlen geben und die Zusammensetzung des Vorstandes werde sich ändern. Der Vorsitzende, Herr Heydemann, werde wieder für den Vorsitz kandidieren. Ausscheiden werde unter anderem RaBVerwG Mallmann. Es sei im Hinblick auf die Kontinuität der Arbeit im Vorstand des BDVR sinnvoll, wenn er für mindestens weitere zwei Jahre dort tätig sein könne. Es sei insbesondere wichtig, Kontakte in den politischen Raum hinein zu pflegen. Dies sei zwar überwiegend Aufgabe des Vorsitzenden, aber auch der übrige Vorstand müsse insoweit informiert sein. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem BDVR und den Landesverbänden orientiere sich an der Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern. Insoweit stehe im Hinblick auf die Föderalismusreform auch eine Änderung der Zuständigkeiten an.

 

Der BDVR habe zur geplanten Senkung des Alters für den Kindergeldbezug und insbesondere den beihilferechtlichen Auswirkungen dieser Bestimmung Stellung genommen und eindringlich gegen Sonderopfer für Beamte protestiert. Auf diese Stellungnahme habe der Bundesinnenminister reagiert. Es sei eine Übergangsregelung beabsichtigt für Fälle, in denen die Kinder bereits studierten.

 

Es gebe einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe, der vorsehe, dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Rechtspfleger künftig die Bedürftigkeit prüfen und teilweise auch entscheiden sollten. Eine entsprechende Regelung sollte nach Auffassung des BDVR auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit erwogen werden, obwohl es dort keine Rechtspfleger gebe. Es gebe allerdings auch Bedenken, ob dies nicht weitere Richterstellen kosten könne.

 

Beim im Frühjahr 2007 zu erwartenden Entwurf einer gemeinsamen Prozessordnung sei weiterhin der originäre Einzelrichter geplant und die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter werde in Frage gestellt. Dies solle zum Thema der anstehenden Mitgliederversammlung des BDVR gemacht werden und es sei danach eine umfangreichere Stellungnahme beabsichtigt.

 

Der Gesetzentwurf über die Öffnungsklausel zur Ermöglichung der Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten sei im BDVR-Rundschreiben veröffentlicht worden. Die Bundesjustizministerin sei für eine Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten, allerdings bundeseinheitlich und ohne Länderöffnungsklausel. Einzelne Länder (NRW, Bayern) seien jedoch gegen eine Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten. Er sehe daher die Gefahr, dass eine solche Zusammenlegung komme, als momentan nicht sehr groß an.

 

Im Anschluss daran wurde diskutiert, ob eine Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten verbandspolitisch für den Verein von Vorteil sein könne. Herr Dr. Heckel wies darauf hin, das es nach der Broschüre „Die Justiz in Baden-Württemberg“ mit Stand vom September 2005 198 Verwaltungsrichter und 134 Sozialrichter gegeben habe, was sich in der Zwischenzeit noch weiter zu den Sozialgerichten verschoben habe; eine Zusammenlegung werde daher keine Eingliederung der Sozialgerichte und das Gefüge werde stark verändert. Herr Barsch wies darauf hin, dass die Argumente gegen eine Zusammenlegung nicht durchschlagend seien. Herr Knorr erklärte daraufhin, es gehe um das Kammerprinzip; es sei äußerst fraglich, ob dieses Prinzip bei einer Zusammenlegung der Fachgerichte wirklich erhalten bleiben könne. Herr Dr. Dürr betonte, man müsse differenzieren. Justizpolitisch und aus Sicht der Allgemeinheit sei die Zusammenlegung der Fachgerichte durchaus sinnvoll. Sie sei es nur nicht im eigenen Interesse der Verwaltungsrichter. Es gehe insbesondere um die bessere Versetzbarkeit der Richter. Es sei problematisch, dass sich so wenige Verwaltungsrichter zu den Sozialgerichten hätten versetzen lassen. Herr Dr. Vondung äußerte, man müsse der Innenverwaltung klar machen, welchen Vorteil sie durch die Tätigkeit der Verwaltungsgerichte habe. Herr Dr. Heckel verwies darauf, dass auf der politischen Ebene vor allem die Verbandsinteressen der Sozialpolitiker gegen die Zusammenlegung sprächen.

 

Abschließend berichtete Herr Dr. Vondung, der Verwaltungsrichtertag in Weimar 2007 sei aus Sicht des Verwaltungsgerichtstags e.V. vorbereitet. Sowohl die Arbeitskreise als auch die Themen und die Referenten stünden fest. Der Festvortrag werde von Hassemer zum Thema „Sprache und Recht“ gehalten. Auch für die Podiumsdiskussion und das Rahmenprogramm stehe alles.

 

 

TOP 7: Verschiedenes

 

Herr Dr. Heckel dankte den anwesenden Mitgliedern für ihr Erscheinen und schloss die Sitzung.