Mitgliederbrief Dezember 2006
Mannheim im Dezember 2006
An
die
Mitglieder
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es
ist mir eine Freude, mich bei Ihnen als neuer Vereinsvorsitzender
vorzustellen. Die Mitgliederversammlung am 07.11.2006 in Freiburg hat
mich in dieses Amt berufen und Herrn Epe (Stuttgart) als Zweiten
Vorsitzenden zu meinem Stellvertreter gewählt. Die Sprengel haben,
abgesehen von Mannheim, neue Vertreter/-innen in den Vorstand entsandt.
In den Vorstand gewählt wurden:
Frau
Speckmaier (Stellvertreter: Herr Schilling, Karlsruhe)
Frau
Philippi (Stellvertreterin: Frau Gulde, Sigmaringen)
Frau
Jann (Stellvertreter: Herr Knorr, Freiburg)
Herr
Epe (Stellvertreter: Herr Klein, Stuttgart)
Herr
Dr. Vondung (Stellvertreter: Herr Dr. Christ, Mannheim)
Zu
Vertretern in der Mitgliederversammlung des BDVR und des Vereins
Deutscher Verwaltungsgerichtstag e. V. wurden ich und Herr Epe als
Vertreter gewählt. Herr Dr. Vondung wird für den Verein weiterhin im
Vorstand des BDVR und des Verwaltungsgerichtstags e. V. tätig bleiben.
So bleibt bei unserer Mitarbeit im BDVR die Kontinuität gewahrt: Der
Vorsitzende repräsentiert den Verein und Herr Dr. Vondung macht die
Arbeit. Ich bin ihm deshalb doppelt dankbar, nicht nur wegen der
Entlastung, sondern auch, weil er dadurch seine bisherige Erfahrung
weiter einbringen und unserem Landesverband mehr Gewicht und Gehör
verschaffen kann.
Die
Aufgabe des Kassenwarts hat freundlicherweise RaVGH Martin Brandt
übernommen. Herr Vogel hat ihm die Finanzen des Vereins geordnet
übergeben. Beiden sei für ihren Dienst als treue Haushälter an dieser
Stelle ebenso gedankt wie den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern.
Besonderer Dank gilt aber Herrn Barsch für die vier Jahre, in denen er
die Geschicke des Vereins mit Umsicht und Energie geleitet hat. Er hat
unsere Interessen an vielen Stellen mit Nachdruck vertreten, ohne dass
wir dies im Vorstand und als Vereinsmitglieder im Einzelnen mitbekommen
haben. Die Aktenordner, die ich nun von ihm übernommen habe, zeigen in
zahlreichen Schreiben, wie sehr er unsere Belange gegenüber
Landtagsabgeordneten und Regierung wahrgenommen hat. Den letzten Beweis
hierfür hat er mit seinem Brief vom 30.10.2006 an den Justizminister
erbracht, der den Mitgliedern in den Sprengeln bekannt gegeben wurde.
Wie Sie großenteils gelesen haben, hat Herr Barsch den völlig falschen
Anschein über die Belastung der Verwaltungsgerichte zurückgewiesen, der
in der Pressemitteilung des Justizministeriums vom 26.10.2006 mit dem
isolierten Hinweis auf die Asyleingangszahlen erweckt wurde. Auch Herr
Dr. Weingärtner hat am 06.11.2006 in diesem Sinne an den Minister
geschrieben und seine Betroffenheit zum Ausdruck gebracht.
In
einer Stellungnahme zum Personalentwicklungskonzept ist der Verein
insbesondere auf die Frage der „Ausschreibung“ der Verwaltungsaufgaben
eingegangen, die nach dem neuen Personalentwicklungskonzept maßgeblich
in die Beurteilung einfließen sollen. Dies sei insbesondere bei großen
Gerichten ein Problem. Es solle jedenfalls ausgeschlossen werden, dass
solche Posten, die später für dienstliche Beurteilungen von Bedeutung
seien, unter der Hand vergeben würden. In einer Podiumsdiskussion der
Neuen Richtervereinigung am 17.10.2006 in Stuttgart hat Herr Barsch
diese Position des Vereins ebenfalls vorgetragen. Herr Borth als
Vertreter des Richterbundes hat in dieser Veranstaltung gefordert, die
richterlichen Tugenden bei Beurteilungen auch für Führungsämter stärker
zu berücksichtigen. Herr Ellenberger vom Ministerium hat diese
Anregungen entgegengenommen. Er hält eine Ausweitung der Kriterien für
denkbar; das Personalentwicklungskonzept solle lediglich einen Anfang
darstellen.
Das
Justizministerium hat im Oktober eine Anfrage des Vereins zu den
Konsequenzen des Personalbedarfsberechnungssystems (PEBB§Y) beantwortet.
Kurz zusammengefasst hat das Ministerium geäußert, es könne noch nichts
Konkretes zu den Richterbedarfszahlen mitteilen. Es zeichne sich jedoch
der Trend ab, dass die Verwaltungsgerichte personell sehr gut
ausgestattet seien. Unsere Frage nach der Umsetzung der Ergebnisse aus
der PEBB§Y-Studie, vor allem nach den sog. PEBB§Y-Deckungsgraden
erfordere eine differenzierte Antwort. Die Personalbewirtschaftung und
-planung werde sich an deren Ergebnissen orientieren, jedoch nicht
unmittelbar auf Änderungen im Deckungsgrad, sondern erst bei
Verstetigung eines Trends reagieren. Länderspezifische Besonderheiten
gebe es nur in geringem Umfang. Die im PEBB§Y-Gutachten festgestellten
Basiszahlen würden nur dann korrigiert, wenn Entwicklungen auftreten,
die in der PEBB§Y-Erhebung nicht berücksichtigt werden konnten. Der
durch die kw-Vermerke erzwungene Stellenabbau werde in die Berechnung
der PEBB§Y-Deckungsgrade einfließen.
Schließlich wurde in der Mitgliederversammlung noch die Satzung des
Vereins geändert. Wegen des zunehmenden Anteils von Mitgliedern, die
durch Ruhestand oder Wechsel der Gerichtsbarkeit nicht mehr bei den
Verwaltungsgerichten richten, ist es in den vergangenen Jahren
schwieriger geworden, das Quorum für eine Satzungsänderung zu erreichen.
Bislang bedurften Beschlüsse über Satzungsänderungen, Ausschluss von
Vereinsmitgliedern und Auflösung des Vereins einer 2/3-Mehrheit bei
Anwesenheit (einschließlich der Vertretenen) von 2/3 der Mitglieder. Da
in der Vergangenheit an diesem hohen Quorum auch schon notwendige
Satzungsänderungen gescheitert sind, hat der Vorstand über mögliche
Auswege diskutiert und der Mitgliederversammlung einen
Änderungsvorschlag unterbreitet. Nunmehr wurde das Quorum auf 1/3 der
Mitglieder abgesenkt, so dass diese Beschlüsse auch wirksam werden
können, wenn sie eine Mehrheit von 2/3 bei Anwesenheit (einschließlich
der Vertretenen) von (nur noch) 1/3 der Mitglieder erreichen. Außerdem
wurde bei den Wahlvorschriften die Ergänzung aufgenommen, dass die
Mitgliederversammlung die Vertreter des Vereins nicht nur in den
Mitgliederversammlungen des BDVR, sondern auch des Vereins Deutscher
Verwaltungsgerichtstag e. V. und dessen Stellvertreter wählt.
Schließlich wurde noch eine Klausel aufgenommen, wonach die Mitglieder
des jeweiligen Gerichts aus ihrer Mitte einen (neuen) Sprengelvertreter
wählen können, wenn der bisherige Sprengel-Vertreter und dessen
Stellvertreter auf Dauer an der Wahrnehmung ihrer Ämter gehindert sind;
Anlass für diese Regelung war der Umstand, dass kurz nach den letzten
Vorstandswahlen das Verwaltungsgericht Sigmaringen verwaist ist, weil
ich als Sprengel-Vertreter und Herr Ulrich als mein Stellvertreter das
Gericht in Sigmaringen verlassen haben, so dass die Aufgaben des
Sprengel-Meisters von Herrn Barsch als Landesvorsitzendem und daneben –
dankenswerter Weise – kommissarisch von Herrn Reimann wahrgenommen
werden mussten.
Die
nun gültige Fassung der Satzung können Sie bald im Internet einsehen.
Für die nächste Vorstandssitzung im Januar haben wir uns vorgenommen,
über den Internet-Auftritt des Vereins zu entscheiden, so dass Sie sich
in Zukunft auch im Internet über den Verein informieren können. Über die
Internet-Seite des BDVR (www.bdvr.de) werden Sie dann auch zu unserem
Landesverband kommen können. Herr Ulrich, der zur Zeit an die
Universität Konstanz abgeordnet ist, übernimmt die Pflege und Betreuung
der Homepage. Er hat auch in Anlehnung an den BDVR unseren neuen
Briefkopf entworfen.
Daneben wird sich der Vorstand weiterhin mit den Fragen der
Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, mit der
Einführung von Beurteilungsstichtagen, mit den Auswirkungen von PEBB§Y
(Änderung bei Verschiebung der Parameter!) und der anstehenden
Dienstrechtsreform beschäftigen. Nachdem mit der Föderalismusreform die
Gesetzgebungszuständigkeiten auf die Länder übergegangen sind, hat der
Ministerpräsident zu einer Fachkonferenz der Landesregierung zur
Dienstrechtsreform in Baden-Württemberg eingeladen, deren Ergebnisse
vermutlich im Widerspruch zur adventlichen Jahreszeit stehen wird, in
der sie stattfindet.
Ihnen allen wünsche ich zunächst ein erholsames Weihnachtsfest und
anschließend alles Gute für das Jahr 2007.
Mit
freundlichen Grüßen
Ihr
Christian Heckel
|