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Mitgliederbrief November 2013

 

An die Mitglieder des Vereins der
Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter
Baden-Württemberg

Karlsruhe, den 24. November 2013

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Jahr 2013 neigt sich langsam, aber sicher dem Ende zu. Nicht zuletzt das gebietet, dass ich mich wieder mit einem Mitgliederbrief an Sie wende.

Herausragendes Ereignis für die baden-württembergische Verwaltungsgerichtsgerichtsbarkeit im Jahr 2013 war sicherlich der überaus gelungene Festakt in Karlsruhe am 7. Oktober aus Anlass des 150. Jahrestages der Begründung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland. In sehr guter Erinnerung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern hoffentlich auch der Verwaltungsgerichtstag in Münster bleiben.

Der Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter Baden-Württemberg hat sich auch in diesem Jahr wieder bemüht, die Interessen seiner Mitglieder aktiv zu vertreten. Er hat insbesondere ausführliche Stellungnahmen zu dem Entwurf eines Personalentwicklungskonzepts und zu der möglichen Einführung von Stufenvertretungen abgegeben. Im Vorfeld der Stellungnahme zu den Stufenvertretungen fand ein offenes und konstruktives Gespräch im Landesjustizministerium unter anderem mit Frau Ministerialdirektorin Limperg statt, dessen Inhalte wir in der Stellungnahme berücksichtigt haben. Auch in die Diskussion um die Übernahme des Ergebnisses des Tarifabschlusses für den Öffentlichen Dienst haben wir uns eingemischt. Unsere wichtigeren Stellungnahmen und Schreiben können Sie auf der Homepage des Vereins www.vrv-bw.de abrufen.

Vor Kurzem hat der Vorstand auch ein ausführliches, angenehmes Gespräch im Landesjustizministerium unter anderem mit Herrn Justizminister Stickelberger geführt. Dieser hat uns insbesondere versichert, dass ein weiterer Stellenabbau in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht geplant sei; das Ministerium strebe auch die Umwandlung von kw-Stellen in dauerhafte Stellen an. Mit Eckpunkten des Ministeriums zum Thema Stufenvertretungen sei erst im nächsten Frühjahr zu rechnen; die eingegangenen Stellungnahmen zu diesem Thema seien sehr unterschiedlich ausgefallen.

Herr Minister Stickelberger dürfte allerdings zu einer Einführung entschlossen sein. Weitere Gesprächsthemen waren unter anderem die finanzielle Situation der Richterinnen und Richter sowie die erneute Diskussion um die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens.

Sicherlich werden Sie nicht alle Ausführungen in unseren Stellungnahmen teilen. Auch im Vorstand haben wir intensiv jeweils vor deren Abgabe diskutiert. Ich möchte Sie ermuntern, sich an mich oder an ein anderes Vorstandsmitglied zu wenden, wenn Sie unsere Ausführungen kritisch sehen. Natürlich dürfen Sie auch gerne anregen, dass der Verein in einer bestimmten Angelegenheit tätig wird.

Baden-Württemberg hat in diesem Jahr auch wieder mit mehreren Beiträge zu den BDVR-Rundschreiben beigetragen. Allen, die sich hier engagiert haben, herzlichen Dank! Die Rundschreiben können Sie auf der neugestalteten Homepage des BDVR www.bdvr.de nachlesen. Für Themenanregungen oder gar fertige Artikel sind wir und die Redaktion der Rundschreiben dankbar.

Leider ist auch der Verein von der Umstellung des Zahlungsverkehrs betroffen, mit der Sie von sicherlich bereits konfrontiert worden sind. Deshalb folgende

Hinweise zur Umstellung des Zahlungsverkehrs

auf das SEPA-Lastschriftverfahren

 

Der Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter Baden-Württemberg stellt ab dem Geschäftsjahr 2014 die Lastschrifteinzüge für die Beitragszahlungen auf das SEPA-Lastschriftverfahren um.

 

Dem Verein für den Einzug der Mitgliedsbeiträge erteilte Einzugsermächtigungen werden deshalb zukünftig als SEPA-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt. Das Basislastschriftmandat wird durch die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins (DE08ZZZ00000707149) und durch die Mandatsreferenz des Mitglieds, die nach dem Muster NAMEVORNAME gebildet wird, gekennzeichnet.

 

Hierfür müssen Sie nichts veranlassen. Auch die Umstellung Ihrer mitgeteilten Kontoverbindung auf IBAN- und BIC-Nummern erfolgt - so weit möglich - automatisch durch den Verein.

 

Teilen Sie dem Verein aber bitte auch zukünftig jede anderweitige Änderung Ihrer Kontoverbindung mit.

 

Über die aktuelle Höhe des Mitgliedsbeitrags informiert die Homepage des Vereins www.vrv-bw.de.

 

Der Einzug des bereits zu Beginn des Kalenderjahres fälligen Mitgliedsbeitrags erfolgt grundsätzlich zum 1. Juni eines jeden Jahres bzw. sodann unverzüglich nach dem Wegfall einer bestehenden Verhinderung. Der Zahlungspflichtige hat das Recht, innerhalb von acht Wochen nach der Belastung eine Erstattung des Lastschriftbetrags ohne Angabe von Gründen zu verlangen.

 

Die Kontoverbindung des Vereins lautet:

Sparkasse Rhein Neckar Nord

DE43670505050038641506  (IBAN)

MANSDE66XXX  (BIC)

 

Ich möchte mich an dieser Stelle zu guter Letzt ganz herzlich bei meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre intensive Mitarbeit in zwei Vorstandssitzungen und bei häufigem Austausch per Mail bedanken.

Mit den besten Wünschen für die Adventszeit und freundlichen Grüßen

 

Ihr Dr. Wolfgang Schenk

Richter am Verwaltungsgericht